Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen
Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen bilden können,
um zukünftige Investitionen in den Ersatz von Anlagen und Maschinen zu finanzieren.
Diese Rückstellungen dienen dazu, die Steuerlast in den Jahren zu verteilen, in denen hohe Ausgaben für notwendige Ersatzbeschaffungen anfallen.
Unternehmen können so Gewinne steuermindernd zurücklegen und sind besser vorbereitet, wenn teure Erneuerungen anstehen.
Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht im aktuellen Geschäftsjahr, ist eine Ersatzbeschaffungs-Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden (Art. 37 Abs. 1 und Art 78 Abs. 1 StG Luzern).
Die Ersatzbeschaffung hat in der Regel
innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu erfolgen. Längere Fristen sind in
Einzelfällen möglich,
wenn Steuerpflichtige Umstände nachweisen, welche nicht
durch sie zu verantworten sind. Andernfalls ist die Rückstellung erfolgswirksam
aufzulösen.