April 2024
Kein Zusammenlegen von Einkommen bei Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz
Leben Ehegatten in
ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern,
so ist nur der in der Schweiz
wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig.
Einkommen und Vermögen werden vom
im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert;
die Werte dürfen nicht
zusammengerechnet werden. (Quelle: BGE 2C_354/2022 vom 20.3.2023)