Februar 2025

Betreibung auf Konkurs bei Steuerschulden

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Steuerschulden werden neu mit Betreibung auf Konkurs eingetrieben

Der Einzug von Steuern und Abgaben ist bis zum 31. Dezember 2024 nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich.

Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Bestimmung aufgehoben und für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner,
wird die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt.