Überhöhte Spesenauslagen

Überhöhte Spesenauslagen: so gehen Steuerbehörden damit um
Die Schweizer Steuerbehörden prüfen Spesenauslagen daraufhin, ob sie angemessen und beruflich notwendig sind.
Überhöhte Spesenauslagen werden dabei kritisch betrachtet.
Hier ist ein Überblick darüber, wie die Behörden mit solchen Auslagen umgehen:
1. Angemessenheit und
Notwendigkeit:
Die Steuerbehörden beurteilen, ob die Spesen geschäftlich notwendig und angemessen sind.
First Class Flüge zum Beispiel
werden oft als nicht angemessen angesehen, wenn günstigere Alternativen wie
Economy oder Business Class verfügbar sind.
In einigen Branchen oder für bestimmte Positionen könnten diese Flüge aber als angemessen gelten, jedoch ist dies die Ausnahme.
2. Abzugsfähigkeit:
Wenn die Steuerbehörden
feststellen, dass überhöhte Spesen einen erheblichen privaten Nutzen
darstellen,
können sie diese Auslagen als nicht abzugsfähig einstufen.
Sie können entscheiden, dass nur ein Teil der Kosten abzugsfähig ist, der dem angemessenen und notwendigen Anteil entspricht.
3. Dokumentation und
Begründung:
Der Steuerpflichtige muss detaillierte Belege und
eine plausible Begründung für die Notwendigkeit der hohen Auslagen vorlegen.
4. Steuerrechtliche Konsequenzen
Überhöhte und nicht angemessene Spesen können zu einer Nachversteuerung führen.
In Fällen von Missbrauch oder unzureichender Dokumentation können zusätzlich Bussgelder und Verzugszinsen erhoben werden.