Februar 2026

Kein Steuerabzug für den Unterhalt bei gemeinsamem Konto

Kein Steuerabzug für den Unterhalt bei gemeinsamem Konto Bild

Ein geschiedener Mann überwies CHF 84’324 an Unterhalt für seine Ex-Frau und die gemeinsamen Kinder. Da die Frau in Spanien kein eigenes Konto eröffnen konnte, zahlte er den Betrag auf ein gemeinsames Konto ein.

Die Steuerbehörden erkannten die Unterhaltszahlungen nicht an, da das Geld nicht effektiv aus seinem Vermögen abgeflossen ist. Das Bundesgericht bestätigte diese Sichtweise und wies die Beschwerde ab.

(Quelle: BGE 9C_286/2024 vom 1.10.2025)