Februar 2026
Kanton Luzern Spesenreglemente – Erhöhung Fahrkostenpauschale ab 1.1.2026 – Keine Neugenehmigung erforderlich
Das
Eidgenössische Finanzdepartement erhöht die Kilometerpauschale auf 75
Rappen. Unternehmen mit einem bereits genehmigten Spesenreglement können
diese höhere Entschädigung ohne erneutes Genehmigungsverfahren anwenden.
Viele Luzerner Unternehmen haben mit der Dienststelle Steuern die Spesen ihrer Mitarbeitenden verbindlich festgelegt. Bisher waren bis zu 70 Rappen pro Kilometer zulässig. Ab dem 1.1.2026 dürfen Unternehmen neu maximal 75 Rappen geltend machen – eine erneute Genehmigung ist nicht notwendig.